

Bitte melden Sie jedes Ihrer Werke möglichst rasch nach seiner Schaffung an – damit es Ihnen so schnell wie möglich Tantiemen einbringen kann! AKM und austro mechana haben eine gemeinsame Werkdatenbank: Alle beteiligten KomponistInnen, TextautorInnen, ArrangeurInnen und Verlage eines Werkes sind gespeichert und können bei Anfragen jederzeit abgefragt werden.

Werkanmeldungen, die bis zum 15. Jänner bei uns eingehen, werden berücksichtigt für:
Anmeldungen, die bis zum 15. Juli bei uns eingehen, werden berücksichtigt für:

1
Im Serviceportal wählen Sie Werke melden aus.
2
Geben Sie allgemeine Informationen zum Werk bekannt.
3
Listen Sie alle beteiligten UrheberInnen und Musikverlage auf.
4
Laden Sie ein Audiofile hoch.
Viele von Ihnen möchten bei der Werkanmeldung auch eine Audiodatei hinzufügen und so Ihre Urheberschaft belegen. Das geht ganz einfach:
im Rahmen einer Werkanmeldung
im Rahmen der Übersicht „Gesendete Werkanmeldungen“
über die erweiterte Werksuche im Rahmen der Werksuche-Details
Pro Werk können mehrere Audiodateien hinterlegt werden, das Upload selbst ist allerdings immer nur für einzelne Werke möglich. Weitere Informationen finden Sie in diesem Folder.

Wird ein Werk musikalisch und/oder textlich verändert, spricht man von einer Bearbeitung oder einem Arrangement. Um die Bearbeitung eines geschützten Werkes verwerten zu können (z. B. für eine CD-Produktion), muss der oder die RechteinhaberIn im Vorfeld dem Arrangement zustimmen. Arrangements von geschützten Werken werden von den RechteinhaberInnen nur dann angemeldet, wenn der/die ArrangeurIn an den Tantiemen beteiligt werden soll.
Das gilt genauso für Remixes. Hat der Remixer auch komponiert, kommt seine/ihre Registrierung als MiturheberIn der neuen Werkversion in Frage und muss von den RechteinhaberInnen des Originalwerkes gemeldet werden.
Aus den Abrechnungsregeln der AKM ergibt sich die jeweilige Tantiemenaufteilung. Sollen die ArrangeurInnen im mechanischen Recht (austro mechana) beteiligt werden, muss die Höhe der Beteiligung vertraglich vereinbart sein und gemeldet werden.
An einem Werk gibt es in der Regel mehrere Berechtigte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es mehrere KomponistInnen oder mehrere TextautorInnen gibt oder wenn ein Werk verlegt ist. Der Tantiemenaufteilungsschlüssel ist nicht nur ein mächtiges Wort, er gibt auch an, wie der Tantiemenbetrag zwischen den am Werk Berechtigten aufgeteilt wird.

Die Aufteilungsschlüssel der AKM sind im Statut bzw. den Abrechnungsregeln der AKM geregelt. Zu diesem „Grundschlüssel“ sind viele Varianten und vertraglich geregelte Abweichungen möglich.
Vertragliche Vereinbarungen zwischen den RechteinhaberInnen haben Vorrang vor den austro mechana Aufteilungsschlüsseln. Einschränkungen der Vertragsfreiheit sind detailliert in den Abrechnungsregeln festgelegt.
Der Grundverteilungsschlüssel der austro mechana sieht im Fall von Originalwerken ohne Verlag eine 50:50-Aufteilung zwischen KomponistIn und TextautorIn vor. Bei Originalwerken mit Verlag ist die Aufteilung zwischen KomponistIn bzw. TextautorIn und Verlag 60:40 bzw. 30 % KomponistIn, 30 % AutorIn und 40 % Verlag.
Manuskriptwerk: 100 % KomponistIn bei einem Instrumentalwerk bzw. 50 % KomponistIn und 50 % TextautorIn

Originalverlegtes Werk: 66,66 % KomponistIn und 33,34 % Verlag (Instrumentalwerk) bzw. 33,33 % KomponistIn, 33,33 % TextautorIn und 33,34 % Verlag

Verwertungsgesellschaften sind legitimiert, auf Antrag durch den/die Bezugsberechtigte(n), kulturell hochwertige Werke höher als andere sowie Originalwerke höher als Bearbeitungen einzustufen. Wie, ist in den Abrechnungsregeln der AKM festgelegt.
Sie haben Fragen zur Werkanmeldung? Wir beraten Sie gerne!