Wissenswertes zu AKM und austro mechana
AKM und austro mechana sind untrennbar mit KünstlerInnen und Musik verbunden, das ist Vielen bekannt. Aber was genau sind die Aufgaben der beiden Gesellschaften, wie sind sie organisiert, welche Dienstleistungen erbringen sie? Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen dazu.
AKM und austro mechana sind die Verwertungsgesellschaften in Österreich, zu denen sich die AutorInnen, KomponistInnen und Musikverleger zusammengeschlossen haben. Die Gesellschaften gehören diesen RechteinhaberInnen.
Hinter jedem Song stehen KomponistInnen und TexterInnen, die die Songs geschrieben haben. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen wird, gebührt den MusikurheberInnen dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die KomponistInnen und SongtexterInnen weiter.
AKM und austro mechana vertreten in Österreich die Urheberrechte von über 27.000 Mitgliedern (Komponisten, Musiktextautoren, Musikverleger) sowie – über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften – von über Millionen RechteinhaberInnen aus aller Welt.
AKM und austro mechana sind Dienstleister für MusikurheberInnen und Musiknutzende. Die MusikurheberInnen kommen durch die AKM und austro mechana zu den Tantiemen für die Nutzung ihrer Musik. Den Musiknutzenden in Österreich (Veranstaltende, Tonträger- und VideoproduzentIn, Rundfunkanstalten etc.) bieten AKM und austro mechana in ihrem jeweiligen Bereich die Rechte am beinahe gesamten Weltrepertoire aus einer Hand.
AKM und austro mechana erteilen den Musiknutzenden (Veranstaltende, Tonträger- und VideoproduzentIn, Rundfunkanstalten etc.) die erforderlichen Lizenzen für die Nutzung geschützter Musik in Österreich. Die Gesellschaften tragen Sorge dafür, dass die Musiknutzenden eine Lizenz erwerben und heben die Lizenzentgelte von diesen ein. Die Tarife für die Lizenzen werden von AKM und austro mechana mit „Nutzerorganisationen“ (z.B. Veranstalterverband Österreich, Fachverbände in der Wirtschaftskammer Österreich) vereinbart bzw. von AKM und austro mechana festgelegt.
Alle Einnahmen der AKM werden – nach Abzug des entstandenen Betriebsaufwandes – zur Gänze an die musikalischen UrheberInnen und deren Verleger abgerechnet.
AKM und austro mechana rechnen die Einnahmen an die musikalischen UrheberInnen und deren Verleger ab – an ihre Mitglieder direkt, an die Mitglieder ausländischer Schwestergesellschaften über diese Gesellschaften. Vor der Verteilung wird lediglich der entstandene Betriebsaufwand abgezogen.
Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln und spiegelt den Umfang der Werkenutzung wider. Bei der Tantiemenabrechnung werden die Informationen über Werke und RechteinhaberInnen mit den Nutzungsmeldungen (Musikprogramme, Sendelisten etc.) und den eingehobenen Lizenzentgelten zusammengeführt.
Nein. AKM und austro mechana machen keinen Gewinn, da alle Einnahmen nach Abzug der Spesen (AKM) bzw. der Kommissionsgebühren (austro mechana) an die Bezugsberechtigten ausbezahlt werden. Für die Bezugsberechtigten der ausländischen Schwestergesellschaften erfolgt die Abrechnung an deren Gesellschaft.
AKM und austro mechana sind Verwertungsgesellschaften. Das Verwertungsgesellschaftengesetz sieht ein sehr hohes Niveau an Regulierung für diese Gesellschaften vor und enthält zahlreiche Vorgaben für deren Tätigkeit. AKM und austro mechana haben die gemäß diesem Gesetz erforderliche Wahrnehmungsgenehmigung für ihre Geschäftstätigkeit und unterliegen einer Staatsaufsicht.
AKM und austro mechana unterliegen einer Staatsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, die beim Bundesministerium für Justiz angesiedelt ist.
Als Genossenschaft unterliegt die AKM auch der Prüfung durch einen Revisionsverband. Der Österreichische Genossenschaftsverband (ÖGV) führt jährlich eine Gebarungsprüfung und eine Prüfung des Jahresabschlusses durch. Auch der Jahresabschluss der austro mechana wird jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.
