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Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge

Du bist noch jung, denkst aber schon jetzt an später? Genau das möchten wir unterstützen! AKM und austro mechana fördern ab sofort die private Altersvorsorge ihrer Mitglieder mit jährlichen Zuschüssen – gestaffelt nach Höhe der Einzahlungen.
Du bist noch jung, denkst aber schon jetzt an später? Genau das möchten wir unterstützen! AKM und austro mechana fördern ab sofort die private Altersvorsorge ihrer Mitglieder mit jährlichen Zuschüssen – gestaffelt nach Höhe der Einzahlungen.

So funktioniert’s:

Eine gute Entschei­dung für mor­gen – mit unser­er Unter­stützung von heute.

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Du schließt eine pri­vate Altersvor­sorge ab oder zahlst bere­its in eine ein. 
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Ein­mal im Jahr kannst du einen Antrag auf Zuschuss stellen – für alle Ein­zahlun­gen des Vor­jahres.

Beispiel: Bis Ende Mai 2026 reichst du deine Beiträge aus dem Zeitraum Jän­ner bis Dezem­ber 2025 ein.

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Der Zuschuss wird ein­ma­lig für das gesamte Vor­jahr berech­net und ausbezahlt.

Infor­ma­tion: Um diese Förderung im laufend­en Jahr beantra­gen zu kön­nen, muss im Vor­jahr ein bes­timmtes Min­destaufkom­men an Tantiemen erre­icht wor­den sein. Die jew­eili­gen Min­dest­be­träge – abhängig von der Zuge­hörigkeit zur Kurie – find­est du hier.

Höhe der Zuschüsse

Die Zuschüsse zur frei­willi­gen Altersvor­sorge betragen:

  • bei monatlichen Ein­zahlun­gen bis € 300 → 50%
  • für Ein­zahlun­gen zwis­chen € 300 und € 400 → 35%
  • für Ein­zahlun­gen zwis­chen € 400 und € 500 → 20%

Für Ein­zahlun­gen über € 500 wer­den keine Zuschüsse gewährt.

FAQ

Wer kann für die Förderung ansuchen?
Du bist Mit­glied von AKM und aus­tro mechana und ver­fügst über eine pri­vate Altersvor­sorge, in die du regelmäßig einzahlst.
Wie kann ich um die Förderung ansuchen?
Das Ansuchen erfol­gt über das Antrags­for­mu­lar. Bitte schicke uns per Scan und E‑Mail den Antrag sowie die Belege oder Kon­toauszüge, die deine monatlichen Ein­zahlun­gen in die pri­vate Altersvor­sorge klar nachweisen.
Wann sollte ich am besten um die Förderung ansuchen?
Samm­le im Laufe des Jahres alle Belege dein­er Ein­zahlun­gen in die pri­vate Altersvor­sorge. Den Antrag stellst du zu Beginn des Fol­ge­jahres bis spätestens Ende Mai, um den Zuschuss für alle Ein­zahlun­gen des Vor­jahres zu erhal­ten. Eine Antrag­stel­lung ist ein­mal jährlich möglich.
Wann wer­den die Zuschüsse aus­bezahlt?
Die Zuschüsse wer­den nach Bear­beitung des Antrags bis spätestens Sep­tem­ber aus­bezahlt. Dafür müssen die Belege aller Ein­zahlun­gen aus dem Vor­jahr ein­gere­icht wer­den. Der Zuschuss wird dann ein­ma­lig für das gesamte Vor­jahr gewährt.
Was passiert, wenn ich meine pri­vate Altersvor­sorge ändere oder kündi­ge?
Wenn du Zuschüsse erhältst, bist du verpflichtet, jede Änderung oder Kündi­gung dein­er Altersvor­sorge umge­hend an AKM/austro mechana zu melden. Im Falle ein­er Kündi­gung sind die Zuschüsse in voller Höhe an die Gesellschaft zurückzuzahlen.
Was passiert, wenn ich die Mit­glied­schaft bei AKM und aus­tro mechana beende?
Im Falle ein­er (Teil-)Kündigung des Wahrnehmungsver­trags mit der AKM und/oder der aus­tro mechana sind die Zuschüsse in voller Höhe an die Gesellschaft zurückzuzahlen.
Kann ich zusät­zlich zu dieser Unter­stützung die Alterssicherungsleis­tung beziehen?
Nein. Diese Unter­stützung ist eine attrak­tive Alter­na­tive zur Alterssicherungsleistung.
Welche Rolle spielt mein jährlich­es Tantieme­naufkom­men für diese Förderung?
Um diese Förderung im laufend­en Jahr beantra­gen zu kön­nen, muss im Vor­jahr ein bes­timmtes Min­destaufkom­men an Tantiemen erre­icht wor­den sein. Die jew­eili­gen Min­dest­be­träge – abhängig von der Zuge­hörigkeit zur Kurie – find­est du hier.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Markus Lidauer

SKE – Kulturförderungen
AQUAS – Soziale Zuwendungen