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Musiknoten Zeichnung

GFÖM

Unterstützung für Konzerte, Festivals & Veranstaltungen mit Fokus auf zeitgenössische österreichische Musik.
Unterstützung für Konzerte, Festivals & Veranstaltungen mit Fokus auf zeitgenössische österreichische Musik.

Wichtiger Hinweis

Seit Feb­ru­ar 2026 ist das neue Online-Förder­por­tal der GFÖM ver­füg­bar. Wenn Sie bere­its im bish­eri­gen Förder­por­tal reg­istri­ert waren, kön­nen Sie sich mit der­sel­ben E‑Mail-Adresse auch im neuen Por­tal anmelden. Wählen Sie dazu bitte die Funk­tion „Pass­wort vergessen“, um ein neues Pass­wort zu erstellen. Anschließend haben Sie direk­ten Zugriff auf das neue Förder­por­tal – eine erneute Reg­istrierung ist nicht erforderlich.

Wer bzw. was wird gefördert?

Fol­gende Pro­jek­te und Ver­anstal­tun­gen wer­den von der GFÖM gefördert:

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Ver­anstal­tun­gen, Ensem­bles, die über­wiegend zeit­genös­sis­che öster­re­ichis­che Musik aller Sparten von leben­den AKM-Mit­gliedern präsentieren

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Wet­tbe­werbe im Bere­ich Musik oder Musik/Wort

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Präsen­ta­tion öster­re­ichis­ch­er Musik bei nationalen und inter­na­tionalen Musikmessen, Musikkon­gressen, Tagun­gen, etc.

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Ver­bände, Organ­i­sa­tio­nen und son­stige Musikinstitutionen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein

Die Entschei­dung über die Zuerken­nung von Fördergeldern wird in Sitzun­gen der Geschäfts­führung der GFÖM getrof­fen, die seit 2006 plan­mäßig 4 mal pro Jahr stattfinden.

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Förder­an­suchen für Förderun­gen durch die GFÖM sind auss­chließlich online einzureichen.

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Nur voll­ständig aus­ge­füllte und rechtzeit­ig abgeschlossene Förder­an­suchen kön­nen bei der Ver­gabe von Förderun­gen durch die GFÖM berück­sichtigt werden.

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Die Ein­re­ich­frist endet jew­eils 21 Tage vor dem näch­sten Sitzungstermin.

Termine & Einreichfristen

Der näch­ste Sitzung­ster­min für das 1. Hal­b­jahr 2026 find­et am 25.6.2026 statt. Ein­re­ich­schluss für diese Sitzung ist der 3.6.2026.

 

Die Anträge wer­den nach dem Datum ihres Ein­lan­gens gerei­ht und behan­delt. Die Zuerken­nung von Fördergeldern erfol­gt gemäß den Richtlin­ien für kul­turelle Förderun­gen und nach Maß­gabe der ver­füg­baren Budgetmittel.

GFÖM — Wir fördern österreichische Musik.

Die Gesellschaft zur Förderung öster­re­ichis­ch­er Musik (GFÖM) ist eine Tochterge­sellschaft der AKM. Wir unter­stützen Pro­jek­te, die zur Hebung des Stel­len­werts öster­re­ichis­ch­er Musik im Bewusst­sein der Öffentlichkeit beitra­gen. Wir fördern Ver­bände und Organ­i­sa­tio­nen, die im Inter­esse der AKM Bezugs­berechtigten tätig sind sowie Ver­anstal­tun­gen und Wet­tbe­werbe im In- und Ausland.

Die För­der­mit­tel der AKM wer­den von der GFÖM treuhändig ver­wal­tet. Auch eigene Pro­jek­te zur Förderung des öster­re­ichis­chen Musikschaf­fens wer­den über die GFÖM abgewickelt.

Die Ver­gabe der För­der­mit­tel erfol­gt nach diesen Richtlin­ien. Über die Förder­anträge entschei­den die neun Geschäfts­führer der GFÖM, die alle dem Vor­stand der AKM angehören.

Allgemeine Bedingungen und Auflagen

Bedin­gun­gen und Aufla­gen für Ansuchen für die Förderung von Jahrestätigkeit­en von Ver­bän­den, Vere­inen & Insti­tu­tio­nen sowie Konz­ert­tätigkeit­en und ander­er Projekte:

1. Voraussetzungen 

Voraus­set­zung für die Bewil­li­gung ein­er Förderung durch die GFÖM ist die Entsprechung mit den Richtlin­ien für kul­turelle Ein­rich­tun­gen der AKM. Grund­sät­zlich kön­nen gemäß den Förder­richtlin­ien Pro­jek­te gefördert wer­den, die die kün­st­lerischen und wirtschaftlichen Inter­essen eines bre­it­en Kreis­es von Bezugs­berechtigten der AKM unter­stützen. Einzel­pro­jek­te, die Pro­duk­tion von Ton­trägern sowie zum Zeit­punkt der Ein­re­ichung bere­its abgeschlossene Pro­jek­te wer­den nicht gefördert.

Förder­an­suchen erfol­gen grund­sät­zlich über das GFÖM-Onlinepor­tal. Das Ansuchen muss voll­ständig aus­ge­füllt und vom Förder­wer­ber oder einem vertre­tungs­befugten Organ des Förder­wer­bers bestätigt sein. Zur Beschrei­bung des Pro­jek­ts kön­nen zusät­zlich Pro­jek­tun­ter­la­gen wie Konzepte, Pro­gramme, etc. hochge­laden werden.

Bei Konz­ert- und Pro­jek­t­tätigkeit­en wer­den im Falle ein­er Förderzusage 50 % der Förder­summe sofort aus­bezahlt, weit­ere 50 % nach voll­ständi­ger Abrech­nung sowie dem Nach­weis der wid­mungs­gemäßen Ver­wen­dung der Fördermittel.

Im Zuge des Ansuchens ist eine Kalku­la­tion der zu erwartenden Ein­nah­men und Aus­gaben zu erstellen, die als Grund­lage für die anschließende Pro­jek­tabrech­nung dient. Die Pro­jek­tabrech­nung ist als Gegenüber­stel­lung zur Kalku­la­tion mit den tat­säch­lichen Ergeb­nis­sen zu erstellen. Die Kalku­la­tion muss einen Bedarf an För­der­mit­teln bescheinigen.

 

Von den Erfordernissen des Förder­an­suchens, der Kalku­la­tion und des Förderbe­darfs kann in beson­deren Fällen abge­se­hen wer­den, wenn dies durch die Öffentlichkeitswirk­samkeit der Förderung aufge­wogen wird oder aus berück­sich­ti­gungswürdi­gen Grün­den geboten ist und hier­durch Bezugs­berechtigte der AKM oder urhe­ber­rechtlich geschützte Werke öster­re­ichis­chen Musikschaf­fens auf beson­ders gezielte Weise oder in außeror­dentlichem Maße gefördert wer­den sollen.

 

Sollte die Abrech­nung deut­lich von der Kalku­la­tion abwe­ichen und sich daraus eine Reduzierung des Bedarfs oder kein Bedarf an För­der­mit­teln ergeben, behält sich die GFÖM das Recht vor die zweite Hälfte der Förder­summe nicht auszubezahlen bzw. bere­its aus­bezahlte Förder­be­träge zurückzufordern.

Bedin­gung für Ansuchen für die Förderung von Konz­ert­tätigkeit­en ist eine Eigen­fi­nanzierung des Pro­jek­tes durch Eigen­mit­tel oder ander­weit­ige Finanzierun­gen (Förderun­gen, Kartenein­nah­men, Spon­soren, etc.) in Höhe von zumin­d­est 50% der Gesamt­pro­jek­tkosten. Diese Finanzierung muss in der Pro­jek­tkalku­la­tion aus­gewiesen sein und im Zuge der Pro­jek­tabrech­nung nachgewiesen wer­den, andern­falls die GFÖM sich das Recht vor­be­hält etwaige bere­its aus­bezahlte Förder­beiträge zurückzufordern.

Der Fördernehmer ist verpflichtet die Ver­wen­dung von Mit­teln aus den Kul­turellen Ein­rich­tun­gen der AKM in jew­eils geeigneter Weise (z.B. Hin­weise gegenüber der Presse, Erwäh­nung der AKM und Anbrin­gen des AKM Logos auf Plakat­en, Pro­gram­men, Fold­ern, Ein­trittskarten) in Absprache mit der GFÖM der Öffentlichkeit bekan­nt zu machen.

Das AKM Logo ste­ht zum Down­load auf der Web­site der AKM zur Ver­fü­gung (Ser­vice > Logo Download).

Der Nach­weis für die wid­mungs­gemäße Ver­wen­dung der För­der­mit­tel erfol­gt über die Abrech­nung im GFÖM-Onlineportal.

 

Fol­gende Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen sind jeden­falls bereitzustellen:

  • Eine Endabrech­nung über die Gesamthöhe des geförderten Projektes,
  • Rech­nungs­belege mit Zahlungsnach­weis in Höhe der Fördersumme,
  • Belegex­em­plare (Pro­gramme, Plakate, etc.) mit dem Nach­weis der Bekan­nt­machung der AKM als Förderge­ber (AKM-Logo, Nennung).

 

Für Konz­ert- und für Pro­jek­t­förderun­gen sind zusät­zlich bereitzustellen:

  • Den Nach­weis der Bezahlung der vorgeschriebe­nen AKM-Auf­führungsent­gelte oder der let­zten Vorschrei­bung der AKM-Pauschale sowie der AKM-Ver­anstal­tungsan­mel­dung, sofern der Fördernehmer auch als Ver­anstal­ter auftritt,
  • den Nach­weis aller aufge­führten Werke mit­tels Kopie der erfol­gten Reper­toiremel­dun­gen bei der AKM.

 

Für Jahres­förderun­gen von Ver­bän­den, Vere­inen, Insti­tu­tio­nen sind zusät­zlich bereitzustellen:

  • Die Jahres­bi­lanz bzw. die Ein­nah­men-/Aus­gaben­rech­nung des Förder­jahres sowie
  • ein Tätigkeits­bericht.

 

Die Abrech­nung für Pro­jek­te erfol­gt nach Pro­jek­tende und muss spätestens drei Monate nach Pro­jek­tab­schluss fer­tiggestellt sein. Die Abrech­nung für Jahres­förderun­gen von Ver­bän­den, Vere­inen, Insti­tu­tio­nen muss spätestens bis zum Ende des zweit­en auf das Förder­jahr fol­gende Quar­tal fer­tiggestellt sein. Soll­ten diese Fris­ten nicht einge­hal­ten wer­den, behält sich die GFÖM das Recht vor die zweite Förder­hälfte einzube­hal­ten und bere­its aus­bezahlte Förder­beiträge zurückzufordern.

 

Die GFÖM behält sich das Recht vor gegebe­nen­falls in die Büch­er des Fördernehmers Ein­sicht zu nehmen. Belege dür­fen nicht bei ein­er anderen Förder­stelle für eine Förderung ein­gere­icht und angerech­net wor­den sein.
Die Richtigkeit und Voll­ständigkeit sämtlich­er Unter­la­gen ist durch den Fördernehmer oder durch ein vertre­tungs­befugtes Organ des Fördernehmers zu bestätigen.

Sollte ein Förder­wer­ber nach Abschluss eines Pro­jek­tes bzw. ein­er geförderten Jahrestätigkeit ein neuer­lich­es Ansuchen ein­re­ichen, so kann dieses nur dann berück­sichtigt wer­den, wenn die Abrech­nung und der Nach­weis über die wid­mungs­gemäße Ver­wen­dung der För­der­mit­tel des vorheri­gen Pro­jek­tes bzw. der vorheri­gen Jahrestätigkeit voll­ständig abgeschlossen sind.

Sämtliche Unter­la­gen, die das geförderte Pro­jekt bzw. die geförderte Jahrestätigkeit betr­e­f­fen, sind unbeschadet der han­dels- und steuer­rechtlichen Regelun­gen min­destens drei Jahre nach Erhalt der Förderung bzw. drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Förderung zur Gänze aus­bezahlt wor­den ist, aufzube­wahren. Die GFÖM ist berechtigt, in sämtliche das geförderte Pro­jekt betr­e­f­fende Unter­la­gen Ein­sicht zu nehmen.

Bei Konz­ertver­anstal­tun­gen sind auf Anforderung der GFÖM pro Ver­anstal­tung zwei Freikarten zur Ver­fü­gung zu stellen.

Fördergremium

Das Förder­gremi­um set­zt sich derzeit aus fol­gen­den Geschäfts­führen­den zusammen:

  • Johann Eck­er
  • Paul Her­tel
  • Peter Jan­da
  • Ger­linde Knaus
  • Peter Vieweger
  • Vivi Krup­ka-Dor­naus
  • Vic­tor Poslusny
  • Lothar Scherpe
  • Emanuel Treu
Die Geschäfts­führen­den vertreten die Kom­pon­is­ten- Autoren- und Ver­legerkurie und gehören alle dem Vor­stand der AKM an. 

FAQ

Wer bzw. was wird gefördert?
  • Ver­anstal­tun­gen, Ensem­bles, die über­wiegend zeit­genös­sis­che öster­re­ichis­che Musik aller Sparten von leben­den Urheber:innen präsentieren
  • Wet­tbe­werbe im Bere­ich Musik oder Musik/Wort
  • Präsen­ta­tion öster­re­ichis­ch­er Musik bei nationalen und inter­na­tionalen Musikmessen, Musikkon­gressen, Tagun­gen, etc.
  • Ver­bände, Organ­i­sa­tio­nen und son­stige Musikinstitutionen
Die Förderung erfol­gt nach diesen Richtlin­ien.
Wer bzw. was wird nicht gefördert?
  • Einzel­pro­jek­te (zB Einze­lauf­führung, Konz­erte mit einem/einer Komponist:in oder Autor:in, einzelne Bands, Opern, Operetten, Musi­cals etc.)
  • Bild- und Ton­träger­pro­duk­tio­nen (zB Videos, DVDs, CDs etc.)
  • Druck­w­erke (Noten, Büch­er etc.)
Welche Ein­re­ich­fris­ten gel­ten?
Die Online-Förder­an­suchen müssen spätestens zum Ein­re­ich­schluss (d.h. 21 Tage vor der jew­eili­gen Sitzung) voll­ständig aus­ge­füllt und abgeschlossen sein. Später abgeschlossene Ansuchen wer­den zur Beurteilung für die darauf­fol­gen­den Sitzung in Evi­denz gehal­ten. Die Ansuchen wer­den nach dem Datum ihres Ein­lan­gens gerei­ht und behan­delt. Eine allfäl­lige Zuerken­nung von Fördergeldern erfol­gt nach Maß­gabe der ver­füg­baren Bud­get­mit­tel. Die aktuellen Sitzung­ster­mine find­en Sie auf dieser Seite.
Welche Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein?
Das Ansuchen muss online ein­gere­icht, voll­ständig aus­ge­füllt und abgeschlossen sein. Bei dem Nach­weis der unter­stützten AKM-Mit­glieder (Werkangabe des detail­lierten Pro­gramms bei Konz­ert­tätigkeit­en, unter­stützte Mit­glieder bei anderen Pro­jek­ten) ist der bürg­er­liche Vor- und Zuname (kein Pseu­do­nym und kein Band­name) der Urhe­berin bzw. des Urhe­bers (Komponist:in, Autor:in) anzugeben. Der Nach­weis über die wid­mungs­gemäße Ver­wen­dung ein­er vor­ange­gan­genen Förderung muss erbracht und zurück­liegende Förderun­gen abgeschlossen sein (siehe Infor­ma­tio­nen & all­ge­meine Bedin­gun­gen und Aufla­gen für Förderungen).
Wie funk­tion­iert die Abrech­nung und Auszahlung?
Nach Zuerken­nung ein­er Förderung erhält der Förder­wer­bende ein offizielles Förder­schreiben. Bei Förderun­gen für öffentliche Konz­ertver­anstal­tun­gen erhält der Förder­wer­bende zunächst 50 % der bewil­ligten Förder­höhe aus­bezahlt. Nach Beendi­gung des Pro­jek­ts sowie Fer­tig­stel­lung der Abrech­nung inklu­sive allen geforderten Nach­weisen und Unter­la­gen wer­den die restlichen 50 % der bewil­ligten Förderung aus­bezahlt. Es beste­ht kein Recht­sanspruch auf eine Förderung!

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Barbara Filips

GFÖM — Gesellschaft zur Förderung öster­re­ichis­ch­er Musik