
Nachdem viele Betriebe der Gastronomie, Hotellerie und des Handels in der Regel bereits Jahresverträge (Aufführungslizenzen) für unterschiedliche Nutzungsanlässe (z.B. Live-Musik, atmosphärische Store- / Hintergrundmusik) mit der AKM abgeschlossen haben, wurde gemeinsam mit dem Gesamtvertragspartner VVAT (Veranstalterverband Österreich) vereinbart, dass nicht kommerzielle Public Viewing-Events im Rahmen des EUROVISION SONG CONTEST 2026 und der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 in allen Mitgliedsbetrieben der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft – im Speziellen in Gastronomiebetrieben und dazugehörigen Gastgärten – unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen frei sind.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist keine Meldung an die AKM notwendig und kein gesondertes Lizenzentgelt an die AKM zu zahlen.
Diese Freistellung gilt auch für alle übrigen Branchen (Handel, Gewerbe, etc.), sofern der jeweilige Betrieb einen aktuellen AKM-Vertrag hat.
Werden im Rahmen einer Public Viewing-Veranstaltung Gäste in Gastronomie, Hotellerie oder im Handel zusätzlich durch Live-Musik (z. B. Band), DJ oder Hintergrundmusik unterhalten, ist diese Musiknutzung der AKM gesondert zu melden. Bitte melden Sie diese öffentliche Aufführung separat an.

