
Große internationale Events ziehen Menschen an und schaffen besondere Momente. Public Viewing macht sie gemeinsam erlebbar und steigert nachhaltig Aufenthaltsqualität, Gästezufriedenheit und Besucherfrequenz.
Mit dem EUROVISION SONG CONTEST 2026 in Wien und der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 stehen zwei herausragende Anlässe bevor, die sich ideal für Public Viewing eignen. Wir informieren Sie bezüglich der richtigen Lizenzierung Ihrer Public Viewing-Veranstaltung.
© ORF/Wiener Design Studios
Alle Veranstaltungen, die Sie im Rahmen des EUROVISION SONG CONTEST 2026 oder der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 abhalten, sind zeitgerecht – mindestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin – über das Serviceportal zu melden.
Wählen Sie im Serviceportal als Art der Veranstaltung “Public-Viewing (Fußball-WM / Eurovision Song Contest)”. Im weiteren Verlauf haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Musikdarbietungen, etwa durch eine Live-Band, einen DJ, Streaming oder die Verwendung von CDs und MP3s, anzugeben.
Betriebe der Gastronomie, Hotellerie und des Handels haben in der Regel bereits Jahresverträge (Aufführungslizenzen der AKM) für unterschiedliche Nutzungsanlässe (z.B. Live-Musik, atmosphärische Store- / Hintergrundmusik).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Public Viewing-Veranstaltungen in diesen Betrieben nicht meldepflichtig. Weitere Informationen und Sonderbestimmungen finden Sie hier.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei kommerziellen Public Viewing-Veranstaltungen (Eintritt, Sponsoring) und Bildschirmdiagonalen über 3 Meter weitere Bestimmungen des verantwortlichen Sendeunternehmens (ORF) inklusive zusätzlicher Melde- und Lizenzpflichten zu beachten sind. Hierfür ist direkt das Sendeunternehmen zu kontaktieren.
Public Viewing ist weit mehr als eine Übertragung auf einem Bildschirm. Es schafft Emotion, Gemeinschaft und Atmosphäre:
Gerade bei Musik- und Sportgroßereignissen zeigt sich: Gemeinsam erleben ist intensiver, als allein vor dem Bildschirm zu sitzen.


