Login Formular

Standortsymbol

Public Viewing – gemeinsame Erlebnisse, zufriedene Gäste

Public Viewing bietet Veranstalter:innen, Vereinen, Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, diese stimmungsvollen Ereignisse auch über große Distanzen in eine Location zu holen, um sie gemeinsam mit ihrem Publikum live zu erleben.
Public Viewing bietet Veranstalter:innen, Vereinen, Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, diese stimmungsvollen Ereignisse auch über große Distanzen in eine Location zu holen, um sie gemeinsam mit ihrem Publikum live zu erleben.

Nutzen Sie den ESC 2026 und die Fußball-WM 2026

Große inter­na­tionale Events ziehen Men­schen an und schaf­fen beson­dere Momente. Pub­lic View­ing macht sie gemein­sam erleb­bar und steigert nach­haltig Aufen­thalt­squal­ität, Gästezufrieden­heit und Besucherfrequenz.

 

Mit dem EUROVISION SONG CONTEST 2026 in Wien und der FIFA Fußball Weltmeister­schaft 2026 ste­hen zwei her­aus­ra­gende Anlässe bevor, die sich ide­al für Pub­lic View­ing eignen. Wir informieren Sie bezüglich der richti­gen Lizen­zierung Ihrer Pub­lic Viewing-Veranstaltung.

© ORF/Wiener Design Studios

Public Viewing für Veranstalter, Vereine, Gemeinden & Co.

Alle Ver­anstal­tun­gen, die Sie im Rah­men des EUROVISION SONG CONTEST 2026 oder der FIFA Fußball Weltmeister­schaft 2026 abhal­ten, sind zeit­gerecht – min­destens 3 Werk­tage vor dem Ver­anstal­tung­ster­min – über das Ser­vi­ce­por­tal zu melden.

Wählen Sie im Ser­vi­ce­por­tal als Art der Ver­anstal­tung “Pub­lic-View­ing (Fußball-WM / Euro­vi­sion Song Con­test)”. Im weit­eren Ver­lauf haben Sie die Möglichkeit, zusät­zliche Musik­darbietungen, etwa durch eine Live-Band, einen DJ, Stream­ing oder die Ver­wen­dung von CDs und MP3s, anzugeben.

Meldung Veranstaltung für:

Public Viewing für Gastronomie & Hotellerie

Betriebe der Gas­tronomie, Hotel­lerie und des Han­dels haben in der Regel bere­its Jahresverträge (Auf­führungslizen­zen der AKM) für unter­schiedliche Nutzungsan­lässe (z.B. Live-Musik, atmo­sphärische Store- / Hintergrundmusik).

Unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen sind Pub­lic View­ing-Ver­anstal­tun­gen in diesen Betrieben nicht meldepflichtig. Weit­ere Infor­ma­tio­nen und Son­derbes­tim­mungen find­en Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Wir möcht­en darauf hin­weisen, dass bei kom­merziellen Pub­lic View­ing-Ver­anstal­tun­gen (Ein­tritt, Spon­sor­ing) und Bild­schir­m­di­ag­o­nalen über 3 Meter weit­ere Bes­tim­mungen des ver­ant­wortlichen Sende­un­ternehmens (ORF) inklu­sive zusät­zlich­er Melde- und Lizen­zpflicht­en zu beacht­en sind. Hier­für ist direkt das Sende­un­ternehmen zu kontaktieren.

Warum Public Viewing?

Pub­lic View­ing ist weit mehr als eine Über­tra­gung auf einem Bild­schirm. Es schafft Emo­tion, Gemein­schaft und Atmosphäre:

  • Gäste bleiben länger und kom­men häufiger
  • Betriebe posi­tion­ieren sich als Tre­ff­punkt und Gastgeber
  • inter­na­tionale Events bzw. Großevents wer­den lokal erlebbar
  • zusät­zliche Kon­sum­im­pulse entste­hen ganz natürlich
  • das Gemein­schafts­ge­fühl stärkt die Bindung zu Ihren Kundin­nen und Kunden


Ger­ade bei Musik- und Sport­großereignis­sen zeigt sich: Gemein­sam erleben ist inten­siv­er, als allein vor dem Bild­schirm zu sitzen.

FAQ

Wer ist Veranstalter:in?
Ver­ant­wortlich für den Erwerb der Auf­führungslizenz und die Bezahlung ist immer der Ver­anstal­ter bzw. die Ver­anstal­terin – also, wer die Ver­anstal­tung abhält und den Behör­den bzw. der Öffentlichkeit gegenüber als Veranstalter:in auftritt – sowie auch alle BetreiberIn­nen von Lokalen/Unternehmen, in denen Gäste und Kund:innen mit Musik unter­hal­ten werden.
Muss ich an die AKM auch dann zahlen, wenn ich nur ein oder zwei geschützte Werke bzw. nur „freie“ Werke auf­führe?
Die Frage stellt sich in der Prax­is meist gar nicht. Bei Unter­hal­tungs- und Tanzver­anstal­tun­gen wird prak­tisch nur geschützte Musik aufge­führt. Auch Chöre und Blas­musikkapellen ver­wen­den haupt­säch­lich geschützte Musik. Ist unter den aufge­führten Werken auch nur eines geschützt, ist eine Auf­führungslizenz von der AKM zu erwerben.
Muss ich an die AKM auch dann zahlen, wenn meine Ver­anstal­tung ein Defiz­it hat­te?
Ja. Der finanzielle Erfolg entschei­det nicht darüber, ob eine Bezahlung an die AKM zu leis­ten ist oder nicht. Als Veranstalter:in soll­ten Sie die AKM-Auf­führungslizenz so selb­stver­ständlich als Aus­gabe in Ihre Kalku­la­tion aufnehmen wie z.B. Aus­gaben für Wer­bung, Tech­nik, Gagen und behördliche Abgaben. Auch die Urheber:innen der Musik ver­di­enen eine Bezahlung.
Muss ich an die AKM auch dann zahlen, wenn ich keinen Ein­tritt, keine Spenden und keine son­stige Bezahlung ver­lange?
Grund­sät­zlich ja. Die Ent­geltpflicht ent­fällt nur dann, wenn mit der Ver­anstal­tung wed­er ein unmit­tel­bar­er noch ein mit­tel­bar­er Erwerb­szweck ver­fol­gt wird und wenn alle Mitwirk­enden keine Bezahlung (auch nicht in Form ein­er Aufen­thaltsvergü­tung oder eines Reisekosten­zuschuss­es usw.) erhal­ten. Ein Erwerb­szweck ist z.B. schon durch den Verkauf von Getränken und/oder Speisen gegeben; auch mit „Wer­bev­er­anstal­tun­gen“ wird ein Erwerb­szweck ver­fol­gt. Bitte melden Sie die Ver­anstal­tung auf alle Fälle an. Wir prüfen dann, ob die Aus­nah­mebes­tim­mung angewen­det wer­den kann.
Und wie ist das bei Wohltätigkeits-Ver­anstal­tun­gen?
Wenn der Ertrag auss­chließlich wohltäti­gen Zweck­en zufließt und wenn alle Mitwirk­enden auf eine Bezahlung (auch in Form ein­er Aufen­thaltsvergü­tung oder eines Reisekosten­zuschuss­es usw.) verzicht­en, ist nichts an die AKM zu zahlen. Dann gilt die geset­zliche Aus­nah­mebes­tim­mung. Bitte melden Sie die Ver­anstal­tung trotz­dem auf alle Fälle an.
Wie geht es weit­er, wenn ich meine Ver­anstal­tung angemeldet habe?
Wenn Sie die Anmel­dung voll­ständig aus­ge­füllt haben und wir keine Rück­fra­gen haben, erhal­ten Sie von uns die Auf­führungs­be­wil­li­gung und die Rechnung.
Was passiert, wenn ich meine Ver­anstal­tung zu spät anmelde oder die Dauer­nutzung von Musik nicht vor der Inbe­trieb­nahme meines Betriebs melde?
Dann wird es für Sie teur­er, denn wir sind in solchen Fällen laut Urhe­ber­rechts­ge­setz berechtigt, den dop­pel­ten autonomen Tarif vorzuschreiben und allfäl­lige Kon­troll­spe­sen in Rech­nung zu stellen.
Ich habe einen Lizen­zver­trag mit der AKM, deckt der jede Art von öffentlich­er Musik­dar­bi­etung ab?
Nein, der Lizen­zver­trag deckt nur die Musik­dar­bi­etun­gen ab, für die er abgeschlossen wurde. Melden Sie uns daher bitte Änderun­gen des Musikein­satzes, wie z. B. zusät­zlichen Musikein­satz in anderen Räum­lichkeit­en Ihres Betriebes, auf Ihrer Web­site oder wenn Sie eine andere Musikquelle ver­wen­den. Wen­den Sie sich dafür bitte an den zuständi­gen Außen­di­en­st­mi­tar­bei­t­en­den, die Kon­tak­t­dat­en find­en Sie auf Ihrer Rechnung.
Ist Musik auch lizen­zpflichtig, wenn sie nur im Hin­ter­grund hör­bar ist?
Ja, das macht bei geschützter Musik grund­sät­zlich keinen Unter­schied und gilt auch, wenn es sich bei der Musik um soge­nan­nten „O‑Ton“ bei ein­er Ver­anstal­tung handelt.

Sie haben weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter! 

Customer Service Center

Einzelver­anstal­tun­gen mit Live-Musik oder ander­er Musiknutzung 

Community Team

Einzelver­anstal­tun­gen mit Live-Musik oder ander­er Musiknutzung, Mat­urabälle, Musikschulen 

Key Account Team

Einzelver­anstal­tung mit Live-Musik oder ander­er Musiknutzung z.B. Großkonz­erte, Musikhäuser, Festspiele