Musikprogramme melden
Die Musikprogramme der Konzerte und anderer Veranstaltungen mit Live-Musik bilden die Grundlage für die Verteilung der eingehobenen Aufführungsentgelte durch die AKM an die UrheberInnen und Verlage. Wir ersuchen daher alle Musikausübenden, d.h. die Orchester- bzw. EnsembleleiterInnen, KapellmeisterInnen, Bandleader, AlleinunterhalterInnen, um die Übermittlung von Musikprogrammen bei Auftritten.
Häufig gestellte Fragen
Für die Tantiemenabrechnung an die KomponistInnen, MusiktextautorInnen und MusikverlegerInnen.
Die Musikprogramme bilden die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und VerlegerInnen.
Wenn Musik LIVE aufgeführt wird, d.h. Musikgruppen / AlleinunterhalterInnen mittels Musikinstrumenten mit oder ohne Gesang oder nur gesanglich Musik darbieten. Neben Konzerten betrifft dies auch das Musizieren bei Zeltfesten, Frühschoppen, Bällen, Vereinsveranstaltungen, beim Heurigen, in Lokalen u.a.m.
Keine Programmausstellung ist erforderlich, wenn es gedruckte Musikprogramme zur Veranstaltung gibt. Bei Programmabweichungen, darunter fallen insbesondere Zugaben, teilen Sie uns diese bitte formfrei schriftlich mit; am besten legen Sie diese Mitteilung dem gedruckten Programm bei.
Auf den Musikprogrammen sind nur live dargebotene Musikwerke (siehe dazu oben) zu notieren. Somit sind für Veranstaltungen, bei denen Musik ausschließlich „mechanisch“ wiedergegeben wird, keine Musikprogramme auszustellen.
Die Musikprogramme sind von den Musikausübenden, d.h. von den Gruppenmitgliedern, Orchester-bzw. EnsembleleiterInnen, KapellmeisterInnen, AlleinunterhalterInnen, auszustellen. Für UrheberInnen, die ihre Werke auch selbst interpretieren („SelbstspielerInnen“) liegt es im eigenen Interesse bei Auftritten Musikprogramme auszufüllen. Reine Musikausübende mögen bitte bedenken, dass es die UrheberInnen sind, die es ihnen ermöglichen, mit der Musik Geld zu verdienen.
Unter gewissen Voraussetzungen bzw. in Rücksprache mit der AKM-Fachabteilung werden Programm- Meldungen auch von Dritten, wie z.B. Verlagen, Labels, Managements, akzeptiert.
Die AKM ist von den VeranstalterInnen von Live-Aufführungen über die auftretenden Musikgruppen/AlleinunterhalterInnen zu informieren.
Ja, tragen Sie bitte alle live gespielten Werke auf dem Programm-Formular ein, also z.B. auch Fremdrepertoire, auswendig gespielte Werke oder bereits freie Werke.
Beachten Sie bitte auch, dass die Angabe des Titels einer Oper, Operette, eines Tonfilms oder eines Sammelheftes nicht genügt. Es muss vielmehr angeführt werden, welche einzelnen Nummern, deren Titel anzuführen sind, gespielt wurden.
Da die AKM aufgrund einer Vereinbarung mit der LIME (Literarische Verwertungsgesellschaft) auch die Einhebung der Tantiemen für den öffentlichen Vortrag literarischer Werke (Lesungen) vornimmt, sind gegebenenfalls auch diese Sprachwerke auf den Programmen zu notieren (Ausnahme: wenn ausschließlich aus eigenen Werken vorgelesen wird).
Weil die Musikprogramme die Grundlage für die Abrechnung der eingehobenen Aufführungsentgelte an die UrheberInnen und Verlage bilden. Die AKM ist bestrebt, jeden eingehobenen Cent/Euro exakt einem Musikprogramm zuzuordnen und entsprechend den auf diesem Programm angegebenen Werken abzurechnen. Nur wahrheitsgemäß ausgefüllte Programme können eine gerechte Tantiemenabrechnung gewährleisten.
Der/die ProgrammausstellerIn haftet für die Richtigkeit der von ihm/ihr gemachten Angaben, welche Werke gespielt wurden.
Verwenden Sie zur Übermittlung der Programm-Meldungen unser Serviceportal. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, können Sie diese hier anfordern. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, die Zugangsdaten an Dritte, wie z.B. Verlage, Labels, weiterzugeben.
Ein Leitfaden zur Programm-Meldung kann entweder direkt im Serviceportal unter Programme heruntergeladen oder über die AKM-Fachabteilung angefordert werden.
Nein, es gibt Einsendefristen. Je eher Sie die Programme übermitteln, umso rascher können wir die Abrechnung durchführen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Einsendefristen.
Sie werden von der Programmprüfungskommission (PPK) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und anschließend- wenn allfällige Zweifel ausgeräumt sind- werden die betreffenden Werke der Abrechnung zugeführt.
Die Mitglieder der Programmprüfungskommission werden von der Mitgliederhauptversammlung der AKM gewählt.
Für die Anmeldung der Veranstaltung bzw. den Erwerb der Aufführungslizenz ist immer der/die VeranstalterIn verantwortlich. VeranstalterIn ist für die AKM jene Person, die die Veranstaltung abhält und den Behörden (v.a. Finanzamt, Gemeinde) sowie der Öffentlichkeit gegenüber als VeranstalterIn auftritt.
Wenn Sie oder Sie mit Ihrer Band für einen Auftritt engagiert wurden, sind Sie im allgemeinen nicht VeranstalterIn.
Wenn Sie im Ausland auftreten, ist es sinnvoll das entsprechende Programmformular von dem/der VeranstalterIn einzufordern und es ihm/ihr dann ausgefüllt zu übergeben oder das ausgefüllte Programmformular bzw. das gedruckte Programm direkt an die betreffende ausländische Urheberrechtsgesellschaft zu übermitteln.
AKM-Bezugsberechtigten bietet die AKM das Service der Weiterleitung ihrer Programm-Meldung an die jeweilige ausländische Gesellschaft.