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Änderungen der AKM-Abrechnungsregeln

Die aktuellen Änderungen betreffen die Bereiche Unterhaltungsmusik (Live-Musik) und mechanische Musik (z. B. Streaming, Radio oder Hintergrundmusik im Geschäft oder einem Café oder Restaurant).
Die aktuellen Änderungen betreffen die Bereiche Unterhaltungsmusik (Live-Musik) und mechanische Musik (z. B. Streaming, Radio oder Hintergrundmusik im Geschäft oder einem Café oder Restaurant).
Selbstbewusste Musiker und Sänger, die auf der beleuchteten Zimmer auftreten

Wichtig

Melden Sie das Pro­gramm für alle Live-Auftritte der AKM, unab­hängig davon, ob Sie in Öster­re­ich oder im Aus­land aufge­treten sind. Je eher wir Ihre Setlist erhal­ten, desto schneller kön­nen wir uns um die Abrech­nung kümmern. 

Video zu den Abrechnungsregeln

Änderungen der AKM-Abrechnungsregeln 

Die Nutzung von Musik verän­dert sich laufend – und damit auch die Anforderun­gen an eine faire Verteilung von Tantiemen. Deshalb über­prüft und passt die AKM ihre Abrech­nungsregeln regelmäßig an. Dies geschieht immer in Abstim­mung mit der Auf­sichts­be­hörde, dem Kon­trol­lor­gan für Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften im Jus­tizmin­is­teri­um.

Die aktuellen Änderun­gen betr­e­f­fen die Bere­iche Unter­hal­tungsmusik (Live-Musik) und mech­a­nis­che Musik (z. B. Stream­ing, Radio oder Hin­ter­grund­musik im Geschäft oder einem Café oder Restau­rant).

Ziel ist es, die Verteilung noch stärk­er an der tat­säch­lichen Nutzung von Musik auszuricht­en. Grund­lage bleibt dabei das Verur­sacher­prinzip: Tantiemen sollen möglichst dort ankom­men, wo die Nutzung und damit die Wertschöp­fung entsteht.

Unser Ziel

Mit den Anpas­sun­gen ver­fol­gt die AKM ein klares Ziel: eine noch fairere, trans­par­entere und verur­sachungs­gerechtere Verteilung der Tantiemen.

Was ändert sich in der Unterhaltungsmusik?

Mit der neuen Regelung wer­den abgegebene Musikpro­gramme im Bere­ich Unter­hal­tungsmusik kün­ftig in „Stan­dard­abrech­nung“ und „Abrech­nung+“ eingeteilt.

Standardabrechnung

Die AKM rech­net Live-Ver­anstal­tun­gen grund­sät­zlich werk­ge­nau ab, also auf Basis der tat­säch­lich gespiel­ten Songs. Voraus­set­zung dafür ist, dass ein Musikpro­gramm vor­liegt. Das ist die soge­nan­nte Stan­dard­abrech­nung.

 

Da in der Prax­is jedoch nicht für jede Ver­anstal­tung ein Pro­gramm ein­gere­icht wird, entste­hen Ein­nah­men, die nicht direkt einzel­nen Werken zuge­ord­net wer­den kön­nen. Dafür wurde die soge­nan­nte Abrech­nung+ eingeführt. 

Abrechnung+

Die Abrech­nung+ sorgt dafür, dass auch diese nicht direkt zuor­den­baren Ein­nah­men fair verteilt wer­den – in Form von Zuschlä­gen auf bes­timmte Werke. Damit ein Werk solche Zuschläge erhält, müssen fol­gende Voraus­set­zun­gen erfüllt sein:

Symbol Häkchen

Auf dem Pro­gramm darf kein/e Urheber/Urheberin einen Anteil über 33% besitzen (Drit­tel­regelung).

Symbol Häkchen

Pro Stunde (Net­tospielzeit) müssen zwis­chen 3 und 18 Werke gespielt werden.

oder

Symbol Häkchen

Die Werkver­sion muss kat­e­gorisiert sein, also bere­its in min­destens zwei anderen Bere­ichen (z. B. Radio oder Online) genutzt und abgerech­net wor­den sein.

Welche Abrechnungssparten kommen für eine Kategorisierung in Frage?

  • Radio- oder TV-Abrechnung
  • Online-Abrech­nung
  • Aus­landsabrech­nung 

Hin­weis: Nutzun­gen in zwei unter­schiedlichen Län­dern, z.B. Abrech­nung Deutsch­land-GEMA und Abrech­nung Schweiz-SUISA, wer­den als zwei Abrech­nungss­parten gezählt.

Bei Pro­gram­men, die grund­sät­zlich in die Stan­dard­abrech­nung fall­en, wer­den alle Werkver­sio­nen auf eine Kat­e­gorisierung geprüft. Kat­e­gorisierte Werkver­sio­nen wer­den über die Abrech­nung+ abgerech­net, alle übri­gen über die Standardabrechnung.

Was ist neu?

Bish­er wur­den Zuschläge auss­chließlich auf Basis der Auf­führungszahlen – sprich, wie oft ein Werk schon live aufge­führt wurde – verteilt. Kün­ftig wird zusät­zlich auch das Lizen­zent­gelt berück­sichtigt.

Das bedeutet:
Werke, die häu­fig und bei Ver­anstal­tun­gen mit höheren Ein­nah­men gespielt wer­den, erhal­ten höhere Zuschläge.

Konkret wird das Lizen­zent­gelt von Ver­anstal­tun­gen mit Pro­gram­men zunächst um 12,5% (ab Juni 2026) und ab Juni 2027 um 25% aufgew­ertet, bevor die Zuschläge verteilt werden. 

Was ändert sich in der mechanischen Musik?

In der mech­a­nis­chen Musik (z. B. Stream­ing, Radio, Hin­ter­grund­musik) erfol­gt die Verteilung aus wirtschaftlichen Grün­den nicht werk­ge­nau. Stattdessen wer­den die Ein­nah­men in Analo­gie auf andere Bere­iche aufgeteilt.

Neu ist die Aufteilung nach aktueller Nutzungsrealität:

  • 50 % gehen an die Unterhaltungsmusik
  • 40 % an Radio
  • 10 % an Online


Bish­er lag der Anteil der Unter­hal­tungsmusik höher, wodurch sich hier kün­ftig eine Ver­schiebung ergibt. 

Neue Verteilung in der mech­a­nis­chen Musik

Der Anteil, der der Unterhaltungsmusik zugeordnet wird, wird weiterhin in zwei Schritten verteilt:

  • Zunächst wer­den 25 % des Abrech­nungsergeb­niss­es der Unter­hal­tungsmusik als Basis für den Zuschlag aus der mech­a­nis­chen Musik herange­zo­gen (Sock­el).
  • Ein allfäl­lig verbleiben­der Betrag wird anschließend auf Basis der Auf­führungszahlen als Punk­twert den einzel­nen Werken zugeteilt.

Voraus­set­zung für einen entsprechen­den Zuschlag bleibt eine Nutzung über Ton­träger oder Download.

Verteilung der Ein­nah­men aus mech­a­nis­ch­er Musik in der Unterhaltungsmusik

Welche Auswirkungen haben die Änderungen? 

Die neuen Regeln führen zu ein­er stärk­eren Ori­en­tierung an der tat­säch­lichen Nutzung von Musik.

Das bedeutet:

  • Häu­fig gespielte Werke prof­i­tieren stärker.
  • Werke und Pro­gramme, die bei Ver­anstal­tun­gen mit höheren Lizen­zein­nah­men gespielt wer­den, prof­i­tieren stärker.
  • Nutzun­gen in Radio und Online wer­den höher gewichtet.
  • Es kommt zu Ver­schiebun­gen in der Höhe der Tantiemen.


Je nach Nutzung und Reper­toire kann die Abrech­nung für einzelne Mit­glieder daher höher oder niedriger ausfallen. 

Ab wann gelten die neuen Regeln? 

Die Umstel­lung hat mit der Abrech­nung im Dezem­ber 2025 begonnen.

 

Weit­ere Schritte folgen:

 

  • ab Juni 2026 (u.a. 12,5 % Aufw­er­tung des Lizen­zent­gelts in der Unter­hal­tungsmusik und neue Verteilung der Zuschläge in der mech­a­nis­chen Musik)
  • voll­ständi­ge Umset­zung bis Juni 2027