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Hinweis für Komponist:innen von Games-Musik

Lesedauer: 2 Minuten

Video Games Equipment und Kopfhörer

Für Games, die im Jahr 2025 über den PlaySta­tion Store herun­terge­laden wur­den, wer­den noch Tantiemen für Musik aus­geschüt­tet. Hier­bei gibt es aktuell noch Games, zu denen keine Infor­ma­tio­nen vor­liegen. Wenn Sie also Musik für Games im Sony Playsta­tion Store im besagten Zeitraum geschrieben haben, ersuchen wir Sie, sich bei uns unter [email protected] zu melden.

Damit Ansprüche berück­sichtigt wer­den kön­nen, müssen alle noch nicht erfassten Mel­dun­gen bis spätestens 15. Sep­tem­ber 2026 bei uns einge­bracht werden.

Zuordnung von Werken bei Games 

AKM und aus­tro mechana vertreten Komponist:innen grund­sät­zlich gerne auch im Games-Bere­ich und sehen darin eine wichtige Zukunftsbranche.

Da die Verknüp­fung von einzel­nen Games und der darin enthal­te­nen Musik aktuell noch nicht immer gegeben ist, ersuchen wir um Ihre Unter­stützung bei der Mel­dung für Musik in dieser Branche. Wenn Sie Musik für Games – egal ob Kon­sole, PC, online oder App – geschrieben haben, melden Sie diese bei uns, damit wir sie rechtzeit­ig lizen­zieren und abrech­nen kön­nen. Melden Sie dabei immer auch den Titel des Games, in dem ihre Musik Ver­wen­dung find­et, da uns das das Auffind­en und die Abrech­nung Ihrer Werke wesentlich erleichtert.

Die Frist für die Gel­tend­machung von Ansprüchen im Zusam­men­hang mit den PlaySta­tion-Down­loads 2025 endet am 15. Sep­tem­ber 2026. 

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Veroni­ka Fandl-Arnold 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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