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Musik kennt keine Grenzen – und genau deshalb kümmern sich AKM und austro mechana gemeinsam mit zahlreichen internationalen Schwestergesellschaften um die Wahrnehmung Ihrer Rechte weltweit. Grundlage dafür sind Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, etwa der GEMA in Deutschland.
Diese Verträge ermöglichen es den jeweiligen Gesellschaften, Lizenzentgelte auch für Mitglieder von AKM und austro mechana in ihrem Land einzuheben und die entsprechenden Tantiemen an die AKM und austro mechana weiterzuleiten. So erhalten Mitglieder Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke auch außerhalb Österreichs.
Auslandsabrechnungen: Wann erfolgen Ausschüttungen?
Erträge aus der Nutzung von AKM-Repertoire im Ausland werden über die jeweilige Auslandsabrechnung ausgeschüttet. Der Eingang der Gelder bei der AKM erfolgt abhängig vom Abrechnungsturnus der jeweiligen Schwestergesellschaft in unterschiedlichen Zeitintervallen, mindestens jedoch einmal jährlich.
Die Verteilung an die Mitglieder erfolgt grundsätzlich einmal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Spanien und Großbritannien finden Auslandsabrechnungen zweimal pro Jahr statt.
Reklamationen von Auslandsnutzungen
Sollten Nutzungen fehlen oder Unklarheiten bei Auslandsabrechnungen bestehen, unterstützt die AKM ihre Mitglieder auch bei Reklamationen gegenüber den jeweiligen Schwestergesellschaften.
Vor einer Reklamation sollte geprüft werden, ob das betroffene Land, der entsprechende Zeitraum sowie die jeweilige Sparte bereits ausgeschüttet wurden.
Wichtige Hinweise zum Reklamationsprozess
Alle Informationen und Formulare online
Ausführliche Informationen zum Reklamationsprozess, länderspezifische Hinweise sowie sämtliche Formulare finden Sie auf unserer Website.
Bei weiteren Fragen unterstützt das Team gerne unter: [email protected]
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Unternehmens-Kommunikation
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