Login Formular

Suche

Auslandsnutzungen: Neuer Reklamationsprozess

Lesedauer: 5 Minuten

Musik ken­nt keine Gren­zen – und genau deshalb küm­mern sich AKM und aus­tro mechana gemein­sam mit zahlre­ichen inter­na­tionalen Schwest­erge­sellschaften um die Wahrnehmung Ihrer Rechte weltweit. Grund­lage dafür sind Gegen­seit­igkeitsverträge mit aus­ländis­chen Ver­w­er­tungs­ge­sellschaften, etwa der GEMA in Deutschland.

Diese Verträge ermöglichen es den jew­eili­gen Gesellschaften, Lizen­zent­gelte auch für Mit­glieder von AKM und aus­tro mechana in ihrem Land einzuheben und die entsprechen­den Tantiemen an die AKM und aus­tro mechana weit­erzuleit­en. So erhal­ten Mit­glieder Vergü­tun­gen für die Nutzung ihrer Werke auch außer­halb Österreichs.

Aus­landsabrech­nun­gen: Wann erfol­gen Ausschüttungen?

Erträge aus der Nutzung von AKM-Reper­toire im Aus­land wer­den über die jew­eilige Aus­landsabrech­nung aus­geschüt­tet. Der Ein­gang der Gelder bei der AKM erfol­gt abhängig vom Abrech­nungstur­nus der jew­eili­gen Schwest­erge­sellschaft in unter­schiedlichen Zeit­in­ter­vallen, min­destens jedoch ein­mal jährlich.

Die Verteilung an die Mit­glieder erfol­gt grund­sät­zlich ein­mal jährlich pro Land und Gesellschaft. Für Deutsch­land, die Schweiz, Frankre­ich, Spanien und Großbri­tan­nien find­en Aus­landsabrech­nun­gen zweimal pro Jahr statt.

Rekla­ma­tio­nen von Auslandsnutzungen

Soll­ten Nutzun­gen fehlen oder Unklarheit­en bei Aus­landsabrech­nun­gen beste­hen, unter­stützt die AKM ihre Mit­glieder auch bei Rekla­ma­tio­nen gegenüber den jew­eili­gen Schwestergesellschaften.

Vor ein­er Rekla­ma­tion sollte geprüft wer­den, ob das betrof­fene Land, der entsprechende Zeitraum sowie die jew­eilige Sparte bere­its aus­geschüt­tet wurden.

  • Für Rekla­ma­tio­nen aus den Bere­ichen Radio, TV, Film, Online oder Ton­träger ste­hen auf der Web­site eigene Rekla­ma­tions­for­mu­la­re zur Ver­fü­gung. Die aus­ge­füll­ten For­mu­la­re kön­nen anschließend per E‑Mail an [email protected] über­mit­telt wer­den. Bitte beacht­en Sie, dass die Ver­wen­dung der jew­eili­gen For­mu­la­re zwin­gend notwendig ist, da eine Bear­beitung der Rekla­ma­tion andern­falls nicht erfol­gen kann.

  • Für Rekla­ma­tio­nen aus der Sparte Live (öffentliche Auf­führun­gen) dient die über das Ser­vi­ce­por­tal ein­gere­ichte Pro­gramm-Mel­dung als Grund­lage. Benötigt wird ein PDF der Pro­gramm-Mel­dung oder alter­na­tiv eine Kopie jen­er Mel­dung, die an Veranstalter:innen oder die jew­eilige Schwest­erge­sellschaft über­mit­telt wurde.


Wichtige Hin­weise zum Reklamationsprozess

  • Rekla­ma­tio­nen kön­nen grund­sät­zlich bis zu drei Nutzungs­jahre rück­wirk­end einge­bracht werden.
  • Es kön­nen nur voll­ständig aus­ge­füllte und län­der­spez­i­fisch kor­rek­te For­mu­la­re bear­beit­et werden.
  • Bitte stellen Sie sich­er, dass die betr­e­f­fend­en Werke bere­its bei der AKM gemeldet sind.
  • Rekla­ma­tio­nen für Geschäft­s­jahre vor dem AKM-Beitritt sind lei­der nicht möglich.


Alle Infor­ma­tio­nen und For­mu­la­re online

Aus­führliche Infor­ma­tio­nen zum Rekla­ma­tion­sprozess, län­der­spez­i­fis­che Hin­weise sowie sämtliche For­mu­la­re find­en Sie auf unser­er Website.

Bei weit­eren Fra­gen unter­stützt das Team gerne unter: [email protected]

Artikel teilen!

Ste­fanie Geier 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

Artikel teilen!

Inhaltsverzeichnis