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Ausschreibung Startstipendium 2024

Lesedauer: 3 Minuten

Das BMKÖS schreibt 35 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in den Bereichen Musik und darstellende Kunst aus.

Die Start­stipen­di­en stellen eine Anerken­nung und Förderung für das Schaf­fen junger, pro­fes­sionell tätiger Künstler:innen dar. Sie sollen die kün­st­lerische Entwick­lung vorantreiben und den Ein­stieg in die öster­re­ichis­che und inter­na­tionale Kun­st­szene erleichtern.

Ziel­gruppe:

Antrags­berechtigt sind pro­fes­sionell tätige, freis­chaf­fende Künstler:innen mit abgeschlossen­er kün­st­lerisch­er Aus­bil­dung, die die öster­re­ichis­che Staats­bürg­er­schaft besitzen oder ihren ständi­gen Wohn­sitz in Öster­re­ich haben (Meldebestä­ti­gung) und die nach dem 31.12.1988 geboren wor­den sind.

Die Bewer­bung von Studieren­den ist nicht möglich. Von der Bewer­bung aus­geschlossen sind alle (zum Zeit­punkt der Bewer­bung) an ein­er Universität/Fachhochschule imma­trikulierten Personen.

Es müssen bere­its zumin­d­est zwei öffentlichkeitswirk­same Pro­jek­te (Produktionen/Konzerte) unab­hängig von ein­er Aus­bil­dung­sein­rich­tung real­isiert wor­den sein.

Aus­geschlossen sind weit­ers Per­so­n­en, die bere­its ein Start­stipendi­um (egal welch­er Sparte) erhal­ten haben. Kun­stschaf­fende die für 2024 bere­its ein Staats- oder Aus­landsstipendi­um zuge­sprochen bekom­men haben, kön­nen zeit­gle­ich nicht für ein weit­eres Stipendi­um berück­sichtigt werden.

Nicht gefördert wer­den über­wiegend kom­merziell geprägte Vorhaben, päd­a­gogis­che Pro­jek­te, Pro­jek­te mit Laiinnen:Laien und Amateurinnen:Amateuren, Pro­jek­te im Rah­men von Aus­bil­dun­gen und Pro­jek­te mit vor­rangig soziokul­turellen Anliegen.

Eine Auseinan­der­set­zung mit den UN-Nach­haltigkeit­szie­len (SDGs) ist erwün­scht und wird von der Jury als zusät­zlich­es Auswahlkri­teri­um angewendet.

Stipen­di­en­dauer: Laufzeit jew­eils 6 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Ein­re­ich­frist, aber noch im Jahr 2024 begonnen werden.

Stipen­di­en­höhe: Dotierung mit je EUR 9.000,00

Allein­erziehende: Ein erhöht­es Stipendi­um ste­ht zu, wenn die Antragstellerin/der Antrag­steller zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung Fam­i­lien­bei­hil­fe für min­destens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendi­ums nicht in ein­er Part­ner­schaft lebt.

Ein­re­ich­frist: Ein­re­ichun­gen sind ab sofort möglich, die Ein­re­ich­frist endet am 15. Feb­ru­ar 2024. Eine frühzeit­ige Ein­re­ichung wird empfohlen.

Ein­re­ichung: Alle Unter­la­gen sind in deutsch­er Sprache und per E‑Mail einzure­ichen. Details zur Bewer­bung und alle For­mu­la­re find­en Sie unter https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html

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Susanne Lontzen 

Unternehmens-Kom­mu­nika­tion

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