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Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger, professionell tätiger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldebestätigung) und die nach dem 31.12.1988 geboren worden sind.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen.
Es müssen bereits zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte (Produktionen/Konzerte) unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
Ausgeschlossen sind weiters Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende die für 2024 bereits ein Staats- oder Auslandsstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Nicht gefördert werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit Laiinnen:Laien und Amateurinnen:Amateuren, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2024 begonnen werden.
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.000,00
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft lebt.
Einreichfrist: Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 15. Februar 2024. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E‑Mail einzureichen. Details zur Bewerbung und alle Formulare finden Sie unter https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html
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